Alle Schularten bis auf berufliche Schulen
Evangelische Schüler*innen nehmen am evangelischen Religionsunterricht teil. Doch auch konfessionslosen und einer andern Religionsgemeinschaft angehörigen Schüler*innen ist es grundsätzlich möglich, am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen.
Folgende Anträge sind dazu zu verwenden:
Orthodoxe Schüler*innen
Für orthodoxe Schüler*innen muss noch ein zusätzlicher Antrag bei der OBKD gestellt werden.
Berufliche Schulen
An beruflichen Schulen ist ein anderer Antrag zu stellen als an allen anderen Schularten. Grundsätzliche Regelungen bezüglich des Religionsunterrichts können dem unten stehenden KMS entnommen werden.
Verwenden Sie an beruflichen Schulen folgenden Antrag: