Die Fahrtkosten werden im Kalenderjahr abgerechnet, nicht im Schuljahr.
Es wird empfohlen, die Anträge auf Fahrtkostenerstattung von September bis Dezember und von Januar bis Juli zu machen.
Die Fahrtkosten sind auf dem Dienstweg einzureichen.
Die Fahrtkosten werden im Kalenderjahr abgerechnet, nicht im Schuljahr.
Es wird empfohlen, die Anträge auf Fahrtkostenerstattung von September bis Dezember und von Januar bis Juli zu machen.
Die Fahrtkosten sind auf dem Dienstweg einzureichen.